Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AC-Ballonteam

1. Buchung
Mit der Buchung schließt der Kunde und das
Luftfahrtunternehmen AC-Ballonteam einen
verbindlichen Beförderungsvertrag. Ein Kunde ist die
Person, welche die Ballonfahrt bucht. Sollte ein
Kunde selbst an einer Ballonfahrt teilnehmen, so ist
er Kunde und Passagier zugleich. Ansonsten gilt als
Passagier die Person, für welche die Ballonfahrt
gebucht wurde.
2. Ticket
Tickets sind mit Zustimmung des
Luftfahrtunternehmens übertragbar. Eine Auszahlung
des Gegenwertes in Bar kann nicht erfolgen. Die
Gültigkeit ist beschränkt auf 2 Jahre ab
Ausstellungsdatum. Wird innerhalb des o.g.
Zeitraumes von Seiten des Passagiers kein Termin
vereinbart, so verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Ein Anspruch auf eine Ballonfahrt besteht nicht
mehr. Das Luftfahrtunternehmen wird dem Passagier in
diesem Zeitraum mehrfach Termine anbieten. Bei
diesem Ticket handelt es sich um ein qualifiziertes
oder hinkendes Inhaberpapier im Sinne § 808 BGB.
3. Zahlungen
Nach der Buchung des Kunden wird diese mit einer
Rechnungsstellung bestätigt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen auf
das genannte Konto zu überweisen.
4. Stornierung
Eine Buchung kann nur binnen einer Frist von 14
Tagen ab Rechnungsdatum kostenfrei storniert werden.
Ab dem 15.Tag bis 2 Monate nach Erwerb des Tickets
berechnen wir eine Stornogebühr von 10 % des
Ticketpreises.
Ab dem 3.Monat bis zum Ende des
Gültigkeitszeitraumes des Tickets berechnen wir eine
Stornogebühr von 50% des Ticketpreises.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets ist eine
Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Stornierung kann nur vom Kunden(Käufer/Auftraggeber)
selbst vorgenommen werden.
Terminverschiebungen von Seiten des Passagiers
werden bis 48 Stunden vor dem geplanten Start
akzeptiert.
Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage
führen zum ersatzlosen Verlust des Ticketpreises.
Der Passagier kann eine Ersatzperson für den
vereinbarten Fahrttermin benennen.
Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu
erfolgen.
5. Nichtantritt der Fahrt
Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten
Termin, so ist sein Anspruch auf diese Ballonfahrt
verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu
spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.
6. Terminvereinbarungen
Fernmündlich getroffene Terminvereinbarungen sind
für die Passagiere verbindlich. Bei Personengruppen
ab 2 Personen wird die verbindliche Vereinbarung mit
einer Person für die gesamte Gruppe getroffen. Die
Ballonfahrt erfolgt unter dem Vorbehalt
entsprechender Witterungsbedingungen. Der
Ballonführer ist als einziger berechtigt, die
Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen.
7. Absage einer Ballonfahrt
Sollte eine Ballonfahrt aus Witterungs- oder techn.
Gründen abgesagt werden, so können keine
Schadenersatzansprüche gegen das
Luftfahrtunternehmen AC-Ballonteam gestellt werden,
d. h. es können keine Fahrtkosten oder
Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Der
Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt bestehen.
8. Ausschluss von der Ballonfahrt
Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter
starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, von der
Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis ist dann in
voller Höhe zu zahlen. Gleiches gilt für Passagiere,
welche unbedingt Schusswaffen oder Messer mit
feststehender Klinge mitführen möchten
9. Haftungsbeschränkungen
Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen
unterliegt dem Warschauer Abkommen. Nach diesen
internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist
die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder
Sachschäden in der Regel beschränkt. In Ergänzung
dazu gilt deutsches Recht.
10. Wartezeiten
Das Luftfahrtunternehmen AC-Ballonteam ist bemüht,
die Passagiere in der Reihenfolge der Buchungen zu
befördern. Ballonfahrten werden hauptsächlich in den
Monaten Mai bis Oktober (Saison) durchgeführt und
somit kann es zu Wartezeiten von mehreren Monaten
kommen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, die
Tickets in der dem Kauf folgenden oder bereits
begonnenen Saison einzulösen.
11. Vertragsart
Bei dem hier geschlossenen Vertrag handelt es sich
immer und ausschließlich um einen Dienstvertrag, und
nicht um einen Werkvertrag. Sinn und Zweck ist nicht
die Überbrückung einer bestimmten Distanz, sondern
das Vergnügen einer Ballonfahrt. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass wir mit den Ballonen
keine Passagiere befördern, welche eine feste und
bestimmte Distanz überbrücken möchten. Das Merkblatt
für Passagiere, welches den Tickets beigefügt ist,
ist Bestandteil dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Stand: 25.05.2008
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